§ 172 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.Die von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 6 Absatz eins,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 19.12.2017 bis 22.12.2025
(1) Die von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.Die von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 6 Absatz eins,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten