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(1) Die von den Gemeinden Ober-Grafendorf und St. Margarethen an der Sierning beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ober-Grafendorf“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2015 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Bischofstetten sowie die von der Verbandsversammlung am 26. November 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2016 wirksam.
(1) Die von den Gemeinden Ober-Grafendorf und St. Margarethen an der Sierning beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ober-Grafendorf“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2015 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Bischofstetten sowie die von der Verbandsversammlung am 26. November 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2016 wirksam.