§ 8 NÖ GBGO (weggefallen)

Gewerblichen Berufsschulrates für NÖ Geschäftsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Das Kollegium faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder§ 8 NÖ GBGO seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Die Abstimmung erfolgt über Aufforderung des Vorsitzenden in der Regel mittels Handzeichen.

(3) Wenn der Vorsitzende es für notwendig erachtet oder es mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt, ist die Abstimmung mit Stimmenzettel durchzuführen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 27.03.1975 bis 31.12.2018
(1) Das Kollegium faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder§ 8 NÖ GBGO seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Die Abstimmung erfolgt über Aufforderung des Vorsitzenden in der Regel mittels Handzeichen.

(3) Wenn der Vorsitzende es für notwendig erachtet oder es mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt, ist die Abstimmung mit Stimmenzettel durchzuführen.

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