Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Durch Beschluß kann die Rednerzeit auf ein bestimmtes Ausmaß, jedoch nicht unter 10 Minuten beschränkt werden. Ein solcher Beschluß gilt für die gesamt restliche Dauer der Sitzung.
(3) Bei einem Antrag auf “Schluß der Rednerliste” oder “Schluß der Debatte” ist vor Durchführung der Debatte über den Beratungsgegenstand einem Redner für und einem Redner gegen den Antrag das Wort zu erteilen und sodann über diesen Antrag abstimmen zu lassen.
(4) Wird der Antrag auf “Schluß der Rednerliste” angenommen, so erhalten nur mehr die bereits vorgemerkten Redner der Reihe nach das Wort. Wird der Antrag auf “Schluß der Debatte” angenommen, werden die vorgemerkten Redner von der Rednerliste gestrichen.
(5) Der Vorsitzende hat das Recht, den Redner zu unterbrechen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
Wenn die Unterbrechung zu b) und c) zweimal fruchtlos gewesen ist, kann der Vorsitzende dem Redner das Wort entziehen.
(6) Erfolgt die Worterteilung nach der Rednerliste an einen nicht anwesenden Redner, so verliert er das Wort.
(2) Durch Beschluß kann die Rednerzeit auf ein bestimmtes Ausmaß, jedoch nicht unter 10 Minuten beschränkt werden. Ein solcher Beschluß gilt für die gesamt restliche Dauer der Sitzung.
(3) Bei einem Antrag auf “Schluß der Rednerliste” oder “Schluß der Debatte” ist vor Durchführung der Debatte über den Beratungsgegenstand einem Redner für und einem Redner gegen den Antrag das Wort zu erteilen und sodann über diesen Antrag abstimmen zu lassen.
(4) Wird der Antrag auf “Schluß der Rednerliste” angenommen, so erhalten nur mehr die bereits vorgemerkten Redner der Reihe nach das Wort. Wird der Antrag auf “Schluß der Debatte” angenommen, werden die vorgemerkten Redner von der Rednerliste gestrichen.
(5) Der Vorsitzende hat das Recht, den Redner zu unterbrechen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
Wenn die Unterbrechung zu b) und c) zweimal fruchtlos gewesen ist, kann der Vorsitzende dem Redner das Wort entziehen.
(6) Erfolgt die Worterteilung nach der Rednerliste an einen nicht anwesenden Redner, so verliert er das Wort.