Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Schriftführer wird im Falle seiner Verhinderung durch den Schriftführerstellvertreter vertreten.
(3) In der Verhandlungsschrift sind die Sitzungsteilnehmer, die Beratungsgegenstände und der wesentliche Inhalt der Beratungen aufzunehmen.
(4) Die Verhandlungsschrift ist in der nächsten Sitzung zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aufzulegen. Die Einsichtnahme in die Verhandlungsschrift steht auch sonst den Mitgliedern jederzeit frei.
(2) Der Schriftführer wird im Falle seiner Verhinderung durch den Schriftführerstellvertreter vertreten.
(3) In der Verhandlungsschrift sind die Sitzungsteilnehmer, die Beratungsgegenstände und der wesentliche Inhalt der Beratungen aufzunehmen.
(4) Die Verhandlungsschrift ist in der nächsten Sitzung zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aufzulegen. Die Einsichtnahme in die Verhandlungsschrift steht auch sonst den Mitgliedern jederzeit frei.