§ 20 LwBRGO 1976 (weggefallen)

Landw. Betriebsrats-Geschäftsordnung 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
(1) Bekanntmachungen des Betriebsrates an die Dienstnehmer des Betriebes haben, soweit in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt wird, durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates (§ 1 Abs. 1), durch Rundschreiben oder mündlich in der Betriebs(Gruppen)versammlung zu erfolgen§ 20 LwBRGO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen.

(2) Alle Bekanntmachungen des Betriebsrates durch Anschlag sind vom Obmann (Stellvertreter) und vom Schriftführer zu zeichnen.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 23.10.1976 bis 31.05.2023
(1) Bekanntmachungen des Betriebsrates an die Dienstnehmer des Betriebes haben, soweit in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt wird, durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates (§ 1 Abs. 1), durch Rundschreiben oder mündlich in der Betriebs(Gruppen)versammlung zu erfolgen§ 20 LwBRGO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen.

(2) Alle Bekanntmachungen des Betriebsrates durch Anschlag sind vom Obmann (Stellvertreter) und vom Schriftführer zu zeichnen.

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