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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Befugnisse in Angelegenheiten, die ausschließlich die Interessen einer im Betriebsausschuß nicht vertretenen Dienstnehmergruppe betreffen, können vom Betriebsausschuß nicht ausgeübt werden§ 36 LwBRGO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen.
(3) Im übrigen ist § 35 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.
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(2) Befugnisse in Angelegenheiten, die ausschließlich die Interessen einer im Betriebsausschuß nicht vertretenen Dienstnehmergruppe betreffen, können vom Betriebsausschuß nicht ausgeübt werden§ 36 LwBRGO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen.
(3) Im übrigen ist § 35 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.