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Änderung
LGBl. Nr. 93/2019LGBl. Nr. 78/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 26. November 2019 aufgrund des § 1 Abs. 2 des NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 96/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, verordnet:
Änderung
LGBl. Nr. 93/2019LGBl. Nr. 78/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 26. November 2019 aufgrund des § 1 Abs. 2 des NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 96/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, verordnet: