§ 6 Verwaltungsdienstprüfung B (weggefallen)

Dienstprüfung B

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 11§ 6 Verwaltungsdienstprüfung B seit 30.06.2020 weggefallen. Dezember 1979, LGBl. 2200/21–3, außer Kraft. Sie ist jedoch auf Prüfungen, die nach dieser Vorschrift bereits begonnen wurden oder auf Wiederholungsprüfungen bis längstens 31. Jänner 1995 anzuwenden.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 27.05.1993 bis 30.06.2020
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 11§ 6 Verwaltungsdienstprüfung B seit 30.06.2020 weggefallen. Dezember 1979, LGBl. 2200/21–3, außer Kraft. Sie ist jedoch auf Prüfungen, die nach dieser Vorschrift bereits begonnen wurden oder auf Wiederholungsprüfungen bis längstens 31. Jänner 1995 anzuwenden.

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