Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 20. Dezember 2016 aufgrund der §§ 154 Abs. 1, 165 Abs. 5 und 169 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBGPAV 2017), LGBl Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 13/2016, sowie aufgrund der §§ 58, 76a Abs. 6, 76b Abs. 10, 82c Abs. 1, 92 Abs. 5 und Art. XXX Abs. 4 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 14/2016, verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 20. Dezember 2016 aufgrund der §§ 154 Abs. 1, 165 Abs. 5 und 169 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBGPAV 2017), LGBl Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 13/2016, sowie aufgrund der §§ 58, 76a Abs. 6, 76b Abs. 10, 82c Abs. 1, 92 Abs. 5 und Art. XXX Abs. 4 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 14/2016, verordnet: