Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ DVVHG 1973) Fundstelle

Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2024 bis 31.12.9999
Verordnung über die Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973
StF: LGBl. 1000/1-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Februar 1995 aufgrund des § 117 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, verordnet:

Stand vor dem 21.11.2024

In Kraft vom 15.03.1995 bis 21.11.2024
Verordnung über die Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973
StF: LGBl. 1000/1-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Februar 1995 aufgrund des § 117 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, verordnet:

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