§ 2 NÖ TG 2010 (weggefallen)

NÖ Tourismusgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Zur Pflege und Förderung des Tourismus in Niederösterreich sind unter Berücksichtigung der tourismuspolitischen Landesstrategie folgende Trägerorganisationen berufen:

-

Gemeinden,

-

Tourismusverbände,

-

Regionale Tourismusdestinationen,

-

Landestourismusorganisation und

-

das Land Niederösterreich

§ 2 NÖ TG 2010 seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2023
Zur Pflege und Förderung des Tourismus in Niederösterreich sind unter Berücksichtigung der tourismuspolitischen Landesstrategie folgende Trägerorganisationen berufen:

-

Gemeinden,

-

Tourismusverbände,

-

Regionale Tourismusdestinationen,

-

Landestourismusorganisation und

-

das Land Niederösterreich

§ 2 NÖ TG 2010 seit 31.12.2023 weggefallen.

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