§ 5 NÖ TG 2010 (weggefallen)

NÖ Tourismusgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Der Tourismusverband ist eine Vereinigung von in einem geographisch geschlossenen Gebiet liegenden Gemeinden mit Rechtspersönlichkeit§ 5 NÖ TG 2010 seit 31.12.2023 weggefallen. Er dient der Unterstützung der regionalen Tourismusdestination im Sinne der jeweils gültigen tourismuspolitischen Destinations- bzw. Landesstrategie Niederösterreich und der Vertretung der Interessen des Tourismusverbandes in der regionalen Tourismusdestination.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2023
Der Tourismusverband ist eine Vereinigung von in einem geographisch geschlossenen Gebiet liegenden Gemeinden mit Rechtspersönlichkeit§ 5 NÖ TG 2010 seit 31.12.2023 weggefallen. Er dient der Unterstützung der regionalen Tourismusdestination im Sinne der jeweils gültigen tourismuspolitischen Destinations- bzw. Landesstrategie Niederösterreich und der Vertretung der Interessen des Tourismusverbandes in der regionalen Tourismusdestination.

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