§ 11 NÖ TG 2010 (weggefallen)

NÖ Tourismusgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Das Land kann sonstigen Förderwerbern Tourismusfördermittel für solche Aktivitäten zuerkennen, die im besonderen Ausmaß geeignet sind, zur Realisierung der jeweils gültigen tourismuspolitischen Landesstrategie Niederösterreich beizutragen§ 11 NÖ TG 2010 seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2023
Das Land kann sonstigen Förderwerbern Tourismusfördermittel für solche Aktivitäten zuerkennen, die im besonderen Ausmaß geeignet sind, zur Realisierung der jeweils gültigen tourismuspolitischen Landesstrategie Niederösterreich beizutragen§ 11 NÖ TG 2010 seit 31.12.2023 weggefallen.

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