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Die Übermittlung der erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dokumente, Berichte und Statistiken zur Erfüllung der Koordinierungsaufgaben sowie der Auskunfts- und Berichtspflichten gemäß Art. 4 Abs. 2 sowie Titel V der Verordnung (1EU) Durch dieses Gesetz2017/625 über amtliche Kontrollen an die zuständigen Behörden des Bundes hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Koordinierungsaufgaben sowie Auskunfts- und Berichtspflichten, die gemäß den Unionsvorschriften zu erfüllen sind, wahrgenommen werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
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(2) Dieses Gesetz wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie des Europäischen Parlamentskönnen und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften füreine den Unionsvorschriften entsprechende Übermittlung an die Dienste der Informationsgesellschaft 98/34/EG, ABl.Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37 und 98/48/EG, ABl.Nr. L 217 vom 5. August 1998, S. 18, derEuropäische Kommission mitgeteilt: möglich ist.
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Die Übermittlung der erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dokumente, Berichte und Statistiken zur Erfüllung der Koordinierungsaufgaben sowie der Auskunfts- und Berichtspflichten gemäß Art. 4 Abs. 2 sowie Titel V der Verordnung (1EU) Durch dieses Gesetz2017/625 über amtliche Kontrollen an die zuständigen Behörden des Bundes hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Koordinierungsaufgaben sowie Auskunfts- und Berichtspflichten, die gemäß den Unionsvorschriften zu erfüllen sind, wahrgenommen werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
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(2) Dieses Gesetz wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie des Europäischen Parlamentskönnen und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften füreine den Unionsvorschriften entsprechende Übermittlung an die Dienste der Informationsgesellschaft 98/34/EG, ABl.Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37 und 98/48/EG, ABl.Nr. L 217 vom 5. August 1998, S. 18, derEuropäische Kommission mitgeteilt: möglich ist.
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