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Sbg. FG-AG (1weggefallen) Zum Schutz des Waldes und einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung sowie zur Sicherung des Eigentums können Forstschutzorgane bestellt werdenseit 01.01.2002 weggefallen.
(2) Die organisationsrechtliche Stellung der Forstschutzorgane ergibt sich aus dem Salzburger Landes-Wacheorganegesetz und folgenden besonderen Bestimmungen:
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Sbg. FG-AG (1weggefallen) Zum Schutz des Waldes und einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung sowie zur Sicherung des Eigentums können Forstschutzorgane bestellt werdenseit 01.01.2002 weggefallen.
(2) Die organisationsrechtliche Stellung der Forstschutzorgane ergibt sich aus dem Salzburger Landes-Wacheorganegesetz und folgenden besonderen Bestimmungen:
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