§ 15 Sbg. FG-AG § 15

Salzburger Forstgesetz-Ausführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2013 bis 31.12.9999

(1) § 3 in der Fassung der Kundmachung LGBl Nr 36/1979 tritt mit 22. März 1979 in Kraft.

(2) § 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/1979 tritt mit 11. September 1979 in Kraft.

(3) Die §§ 13 und 14 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Der selbe Zeitpunkt gilt für den Entfall der Bezeichnung des Art I und das Ersetzen der Bezeichnung des Art II durch eine §-Bezeichnung samt Überschrift.

(4) § 4 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 30.12.2013

In Kraft vom 01.01.2002 bis 30.12.2013

(1) § 3 in der Fassung der Kundmachung LGBl Nr 36/1979 tritt mit 22. März 1979 in Kraft.

(2) § 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/1979 tritt mit 11. September 1979 in Kraft.

(3) Die §§ 13 und 14 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Der selbe Zeitpunkt gilt für den Entfall der Bezeichnung des Art I und das Ersetzen der Bezeichnung des Art II durch eine §-Bezeichnung samt Überschrift.

(4) § 4 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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