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(1) Für die Wahl der zu wählenden 28 Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg - im folgenden Landwirtschaftskammer bezeichnet - bildet das Land Salzburg einen Wahlkreis.
(2) Für die Wahl der Mitglieder der Bezirksbauernkammern wird das Land Salzburg in fünf Wahlkreise eingeteilt, welchen folgende Mandatszahlen zugewiesen werden:
Nr. Bezeichnung Wahlkreis Mandatszahl
-----------------------------------------------------------------
§ 1 Salzburg Politische Bezirke Stadt
Salzburg und Salzburg-Umgebung 15
2 Hallein Politischer Bezirk Hallein 10
3 StLKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Johann/Pg. Politischer Bezirk St. Johann
im Pongau 12
4 Zell am See Politischer Bezirk Zell am See 13
5 Tamsweg Politischer Bezirk Tamsweg 10
(1) Für die Wahl der zu wählenden 28 Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg - im folgenden Landwirtschaftskammer bezeichnet - bildet das Land Salzburg einen Wahlkreis.
(2) Für die Wahl der Mitglieder der Bezirksbauernkammern wird das Land Salzburg in fünf Wahlkreise eingeteilt, welchen folgende Mandatszahlen zugewiesen werden:
Nr. Bezeichnung Wahlkreis Mandatszahl
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§ 1 Salzburg Politische Bezirke Stadt
Salzburg und Salzburg-Umgebung 15
2 Hallein Politischer Bezirk Hallein 10
3 StLKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Johann/Pg. Politischer Bezirk St. Johann
im Pongau 12
4 Zell am See Politischer Bezirk Zell am See 13
5 Tamsweg Politischer Bezirk Tamsweg 10