§ 17 LKWO 1978 (weggefallen)

Landwirtschaftskammer-Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.09.2024 bis 31.12.9999
Passives Wahlrecht

§ 17

Wählbar sind alle gemäß § 11 wahlberechtigten natürlichen (physischen) Personen, die bis zum Ende des Wahltages das 18§ 17 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Lebensjahr vollendet haben und

1.

österreichische Staatsbürger sind,

2.

Angehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder

3.

Angehörige eines Drittstaates sind, die auf Grund eines Abkommens mit der Europäischen Union Unionsbürgern gleichgestellt sind.

Stand vor dem 16.09.2024

In Kraft vom 21.10.2009 bis 16.09.2024
Passives Wahlrecht

§ 17

Wählbar sind alle gemäß § 11 wahlberechtigten natürlichen (physischen) Personen, die bis zum Ende des Wahltages das 18§ 17 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Lebensjahr vollendet haben und

1.

österreichische Staatsbürger sind,

2.

Angehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder

3.

Angehörige eines Drittstaates sind, die auf Grund eines Abkommens mit der Europäischen Union Unionsbürgern gleichgestellt sind.

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