Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Kosten der Wahlen, einschließlich der Kosten der nötigen Formblätter und amtlichen Stimmzettel, werden von der Landwirtschaftskammer getragen§ 55 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Durchführung der Wahlen mitzuwirken; ein Anspruch auf Ersatz der ihnen hiedurch erwachsenden Kosten steht ihnen nicht zu.
Die Kosten der Wahlen, einschließlich der Kosten der nötigen Formblätter und amtlichen Stimmzettel, werden von der Landwirtschaftskammer getragen§ 55 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Durchführung der Wahlen mitzuwirken; ein Anspruch auf Ersatz der ihnen hiedurch erwachsenden Kosten steht ihnen nicht zu.