§ 74 NÖ LBDG

NÖ Landes-Bedienstetengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.08.2021 bis 31.12.9999
Sonstige besoldungsrechtliche Ansprüche sind:

1.

Entschädigungen für einen sonstigen in Ausübung des Dienstes erwachsenden Mehraufwand (Aufwandsentschädigungen § 75);

2.

Überstundenentschädigungen und Sonn- und Feiertagsvergütungen (§ 76);

3.

Gebühren aus Anlass von Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebühren § 99);

4.

Zuschüsse zum Fahrtaufwand der Bediensteten von der Wohnung zur Dienststelle (Fahrtkostenzuschüsse § 130ff).

Stand vor dem 16.08.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 16.08.2021
Sonstige besoldungsrechtliche Ansprüche sind:

1.

Entschädigungen für einen sonstigen in Ausübung des Dienstes erwachsenden Mehraufwand (Aufwandsentschädigungen § 75);

2.

Überstundenentschädigungen und Sonn- und Feiertagsvergütungen (§ 76);

3.

Gebühren aus Anlass von Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebühren § 99);

4.

Zuschüsse zum Fahrtaufwand der Bediensteten von der Wohnung zur Dienststelle (Fahrtkostenzuschüsse § 130ff).

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