§ 56 LKWO 1978 (weggefallen)

Landwirtschaftskammer-Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.09.2024 bis 31.12.9999
Soweit in den folgenden Bestimmungen der §§ 57 bis 64 nicht anderes bestimmt wird, finden die §§ 2 Abs. 4 und 5, 11 bis 16, 24 bis 28, 30 bis 35, 36 Abs§ 56 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. 1, Abs. 2 letzter Satz, Abs. 3 erster und zweiter Satz, Abs. 4 und 5, 37 Abs. 1 und 4, 38 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 erster Satz und Abs. 3, 39, 40 Abs. 1 bis 4 und 7, 41 bis 43, 44 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2 und 3, 54 55 und 55a auf die Durchführung von amtlichen Befragungen sinngemäß Anwendung.Soweit in den folgenden Bestimmungen der Paragraphen 57 bis 64 nicht anderes bestimmt wird, finden die Paragraphen 2, Absatz 4 und 5, 11 bis 16, 24 bis 28, 30 bis 35, 36 Absatz eins,, Absatz 2, letzter Satz, Absatz 3, erster und zweiter Satz, Absatz 4 und 5, 37 Absatz eins und 4, 38 Absatz eins, Ziffer eins,, Absatz 2, erster Satz und Absatz 3,, 39, 40 Absatz eins bis 4 und 7, 41 bis 43, 44 Absatz eins, erster Satz, Absatz 2 und 3, 54 55 und 55a auf die Durchführung von amtlichen Befragungen sinngemäß Anwendung.

Stand vor dem 16.09.2024

In Kraft vom 21.10.2009 bis 16.09.2024
Soweit in den folgenden Bestimmungen der §§ 57 bis 64 nicht anderes bestimmt wird, finden die §§ 2 Abs. 4 und 5, 11 bis 16, 24 bis 28, 30 bis 35, 36 Abs§ 56 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. 1, Abs. 2 letzter Satz, Abs. 3 erster und zweiter Satz, Abs. 4 und 5, 37 Abs. 1 und 4, 38 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 erster Satz und Abs. 3, 39, 40 Abs. 1 bis 4 und 7, 41 bis 43, 44 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2 und 3, 54 55 und 55a auf die Durchführung von amtlichen Befragungen sinngemäß Anwendung.Soweit in den folgenden Bestimmungen der Paragraphen 57 bis 64 nicht anderes bestimmt wird, finden die Paragraphen 2, Absatz 4 und 5, 11 bis 16, 24 bis 28, 30 bis 35, 36 Absatz eins,, Absatz 2, letzter Satz, Absatz 3, erster und zweiter Satz, Absatz 4 und 5, 37 Absatz eins und 4, 38 Absatz eins, Ziffer eins,, Absatz 2, erster Satz und Absatz 3,, 39, 40 Absatz eins bis 4 und 7, 41 bis 43, 44 Absatz eins, erster Satz, Absatz 2 und 3, 54 55 und 55a auf die Durchführung von amtlichen Befragungen sinngemäß Anwendung.

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