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(1) In Unternehmen, in denen ein Zentralbetriebsrat zu errichten ist, werden von diesem folgende Befugnisse ausgeübt:
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(2) Der Zentralbetriebsrat hat vom Ergebnis der Ausübung der Befugnisse gemäß §§ 36 Abs. 2 und 37 Abs§ 39 LBGO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. 3 , sofern es erforderlich ist, den Betriebsrat (Betriebsausschuß) in Kenntnis zu setzen.
(1) In Unternehmen, in denen ein Zentralbetriebsrat zu errichten ist, werden von diesem folgende Befugnisse ausgeübt:
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(2) Der Zentralbetriebsrat hat vom Ergebnis der Ausübung der Befugnisse gemäß §§ 36 Abs. 2 und 37 Abs§ 39 LBGO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. 3 , sofern es erforderlich ist, den Betriebsrat (Betriebsausschuß) in Kenntnis zu setzen.