§ 187 NÖ LBDG Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes

NÖ Landes-Bedienstetengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2018 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren

1.

das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 39 Abs. 2a, 41, 42, 44a bis 44g, 51, 57, 58a, 62 Abs. 3, 63 bis 67, 68 Abs. 2 und 3, 73 Abs. 2 und 3, 75 bis 79a79 sowie

2.

das Zustellgesetz

anzuwenden.

Stand vor dem 29.01.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 29.01.2018

Soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren

1.

das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 39 Abs. 2a, 41, 42, 44a bis 44g, 51, 57, 58a, 62 Abs. 3, 63 bis 67, 68 Abs. 2 und 3, 73 Abs. 2 und 3, 75 bis 79a79 sowie

2.

das Zustellgesetz

anzuwenden.

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