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DerDie Bestimmungen des § 72 NÖ LBG über den Kinderzuschuß finden auf Vertragsbedienstete hat Anspruch auf eine Kinderzulage, soweit ihm nicht aus einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft eine gleichartige Zulage zusteht. Anspruch, Ausmaß, Anfall und Einstellung der Kinderzulage richten sich, sofern sich aus den §§ 25 und 27 Abs. 2 nicht etwas anderes ergibt, nach den Bestimmungen der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.
DerDie Bestimmungen des § 72 NÖ LBG über den Kinderzuschuß finden auf Vertragsbedienstete hat Anspruch auf eine Kinderzulage, soweit ihm nicht aus einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft eine gleichartige Zulage zusteht. Anspruch, Ausmaß, Anfall und Einstellung der Kinderzulage richten sich, sofern sich aus den §§ 25 und 27 Abs. 2 nicht etwas anderes ergibt, nach den Bestimmungen der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.