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(1) Die Aufhebung des § 4 Abs 3 durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) § 12 Abs 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2019 tritt mit 1. April 2019 in Kraft.
(1) Die Aufhebung des § 4 Abs 3 durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) § 12 Abs 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2019 tritt mit 1. April 2019 in Kraft.