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(1) Mit dem Arzt ist ein mindestens bis zum Erreichen des jeweiligen Ausbildungsziels nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 dürfen nur aufgenommen werden, BGBl. II Nr. 286/2006, oder nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBl. II Nr. 147/2015, befristeter Vertrag schriftlich abzuschließen.
(2) Ändert sich das Ausbildungsziel, sowenn sie voll handlungsfähig sind bei Verlängerung des Vertrages die bisher zurückgelegten Ausbildungszeitensowie fachlich und persönlich, soweit sie nach den Ausbildungsvorschrifteninsbesondere gesundheitlich, für die neue Ausbildung anrechenbarErfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Beschäftigung verbunden sind, zu berücksichtigen.
(3) Fürgeeignet sind; zur fachlichen Eignung gehört auch die AusbildungBeherrschung der deutschen Sprache in einzelnen Teilgebieten oder zur Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arztes dürfen auf diese Dauer auch befristete Verträge abgeschlossen werdenWort und Schrift, in dem für die Berufsausübung erforderlichen Ausmaß.
(1) Mit dem Arzt ist ein mindestens bis zum Erreichen des jeweiligen Ausbildungsziels nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 dürfen nur aufgenommen werden, BGBl. II Nr. 286/2006, oder nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBl. II Nr. 147/2015, befristeter Vertrag schriftlich abzuschließen.
(2) Ändert sich das Ausbildungsziel, sowenn sie voll handlungsfähig sind bei Verlängerung des Vertrages die bisher zurückgelegten Ausbildungszeitensowie fachlich und persönlich, soweit sie nach den Ausbildungsvorschrifteninsbesondere gesundheitlich, für die neue Ausbildung anrechenbarErfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Beschäftigung verbunden sind, zu berücksichtigen.
(3) Fürgeeignet sind; zur fachlichen Eignung gehört auch die AusbildungBeherrschung der deutschen Sprache in einzelnen Teilgebieten oder zur Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arztes dürfen auf diese Dauer auch befristete Verträge abgeschlossen werdenWort und Schrift, in dem für die Berufsausübung erforderlichen Ausmaß.