NÖ Gewährung von Studienbeihilfen (NÖ GS) Fundstelle (weggefallen)

NÖ Gewährung von Studienbeihilfen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.12.9999
Verordnung über die Gewährung von StudienbeihilfenStF: LGBl. 2100/3-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die (Landesregierung hat am 27GS) Fundstelle seit 31.08.2024 weggefallen. Juni 2006 aufgrund des § 66 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, LGBl. 2100–0, des § 57 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200–60, und des § 39 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300–39, verordnet:

Stand vor dem 31.08.2024

In Kraft vom 01.07.2006 bis 31.08.2024
Verordnung über die Gewährung von StudienbeihilfenStF: LGBl. 2100/3-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die (Landesregierung hat am 27GS) Fundstelle seit 31.08.2024 weggefallen. Juni 2006 aufgrund des § 66 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, LGBl. 2100–0, des § 57 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200–60, und des § 39 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300–39, verordnet:

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