§ 3 Wr. DSG (weggefallen)

Wiener Datenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
(1) Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe haben die im § 4 § 3 des Datenschutzgesetzes 2000 festgelegte Bedeutung.

(2) Soweit personenbezogene Begriffe nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher WeiseWr. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenDSG seit 24.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 15.12.2001 bis 24.05.2018
(1) Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe haben die im § 4 § 3 des Datenschutzgesetzes 2000 festgelegte Bedeutung.

(2) Soweit personenbezogene Begriffe nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher WeiseWr. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenDSG seit 24.05.2018 weggefallen.

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