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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit 1. Jänner 2002 tritt im § 5 Abs. 1 an die Stelle des Ausdrucks „260 000 Schilling“ der Ausdruck „18 200 Euro“ sowie im § 5 Abs. 2 an die Stelle des Ausdrucks „130 000 Schilling“ der Ausdruck „9 100 Euro“.
(2) Mit 1. Jänner 2002 tritt im § 5 Abs. 1 an die Stelle des Ausdrucks „260 000 Schilling“ der Ausdruck „18 200 Euro“ sowie im § 5 Abs. 2 an die Stelle des Ausdrucks „130 000 Schilling“ der Ausdruck „9 100 Euro“.