§ 1 W-MB (weggefallen)

Mäklergebühr der Wiener Börsesensale

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
Die Mäklergebühr, welche den an der Wiener Börse bestellten Sensalen für die innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse vermittelten Geschäfte zusteht, wird bestimmt wie folgt:

1.

Für Geschäfte in Aktien, Partizipationsscheinen, Genußscheinen, Investmentzertifikaten, Optionsscheinen, Bezugsrechten und dgl. vom Kurswert:

Prozentsatz

Mindestgebühr

bis

72 672,83 Euro

0,18

4,36 Euro

bis

363 364,17 Euro

0,14

130,81 Euro

über

363 364,17 Euro

0,08

508,71 Euro

2.

Für Geschäfte in allen Rentenwerten vom Nominalwert, in Rentenwerten auf Fremdwährung lautend vom zum Devisenmittelkurs des Geschäftstages umgerechneten Nominalwert und in Options- und Wandelanleihen sowie in Rentenwerten, die per Stück gehandelt werden, vom ausmachenden Betrag:

Prozentsatz

Mindestgebühr

bis

36 336,42 Euro

0,150

4,36 Euro

bis

72 672,83 Euro

0,100

54,50 Euro

bis

363 364,17 Euro

0,070

72,67 Euro

bis

726 728,34 Euro

0,050

254,35 Euro

bis

1 453 456,68 Euro

0,040

363,36 Euro

über

1 453 456,68 Euro

0,015

581,38 Euro

3.

a) Für Geschäfte in Wechseln, Schecks, Auszahlungen, Anweisungen und Erlägen auf auswärtigen Plätzen (Devisen) und in Valuten - sofern gemäß lit. b und c nicht anders bestimmt ist - 0,05% vom Kurswert.

b)

Für Geschäfte in Devisen mit einem Betrag über

New York

300 000 USD

Zürich

1 000 000 CHF

Tokio

100 000 000 JPY

1/300 % vom Kurswert.

4.

Für öffentliche Versteigerungen 2 % vom erzielten Preis.

§ 1 W-MB seit 02.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.01.2002 bis 02.01.2018
Die Mäklergebühr, welche den an der Wiener Börse bestellten Sensalen für die innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse vermittelten Geschäfte zusteht, wird bestimmt wie folgt:

1.

Für Geschäfte in Aktien, Partizipationsscheinen, Genußscheinen, Investmentzertifikaten, Optionsscheinen, Bezugsrechten und dgl. vom Kurswert:

Prozentsatz

Mindestgebühr

bis

72 672,83 Euro

0,18

4,36 Euro

bis

363 364,17 Euro

0,14

130,81 Euro

über

363 364,17 Euro

0,08

508,71 Euro

2.

Für Geschäfte in allen Rentenwerten vom Nominalwert, in Rentenwerten auf Fremdwährung lautend vom zum Devisenmittelkurs des Geschäftstages umgerechneten Nominalwert und in Options- und Wandelanleihen sowie in Rentenwerten, die per Stück gehandelt werden, vom ausmachenden Betrag:

Prozentsatz

Mindestgebühr

bis

36 336,42 Euro

0,150

4,36 Euro

bis

72 672,83 Euro

0,100

54,50 Euro

bis

363 364,17 Euro

0,070

72,67 Euro

bis

726 728,34 Euro

0,050

254,35 Euro

bis

1 453 456,68 Euro

0,040

363,36 Euro

über

1 453 456,68 Euro

0,015

581,38 Euro

3.

a) Für Geschäfte in Wechseln, Schecks, Auszahlungen, Anweisungen und Erlägen auf auswärtigen Plätzen (Devisen) und in Valuten - sofern gemäß lit. b und c nicht anders bestimmt ist - 0,05% vom Kurswert.

b)

Für Geschäfte in Devisen mit einem Betrag über

New York

300 000 USD

Zürich

1 000 000 CHF

Tokio

100 000 000 JPY

1/300 % vom Kurswert.

4.

Für öffentliche Versteigerungen 2 % vom erzielten Preis.

§ 1 W-MB seit 02.01.2018 weggefallen.

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