§ 3 W-MB (weggefallen)

Mäklergebühr der Wiener Börsesensale

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt am 18§ 3 W-MB seit 02.01.2018 weggefallen. Juni 1990 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 17. Mai 1960, betreffend die Mäklergebühr der Wiener Börsesensale, LGBl. für Wien Nr. 12, außer Kraft.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.01.2002 bis 02.01.2018
(1) Diese Verordnung tritt am 18§ 3 W-MB seit 02.01.2018 weggefallen. Juni 1990 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 17. Mai 1960, betreffend die Mäklergebühr der Wiener Börsesensale, LGBl. für Wien Nr. 12, außer Kraft.

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