Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die nach §§ 3 bis 5 geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls ist der Antrag abzuweisen.
(3) Die Entscheidung ist von der Landeswahlbehörde in der Kärntner Landeszeitung kundzumachen.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die nach §§ 3 bis 5 geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls ist der Antrag abzuweisen.
(3) Die Entscheidung ist von der Landeswahlbehörde in der Kärntner Landeszeitung kundzumachen.