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Artikel XV(LGBl 25/2017)Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Es treten in Kraft:
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(2) § 39 K-LTWO§ 25 K-VbegG in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013 ist auf bis zum Tag des Inkrafttretens des Artseit 31.05.2023 weggefallen. V Z 6 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 39 K-LTWO in der Fassung des Art. V Z 6 ist nur auf nach dem Tag des Inkrafttretens des Art. V Z 6 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden.
Artikel XV(LGBl 25/2017)Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Es treten in Kraft:
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(2) § 39 K-LTWO§ 25 K-VbegG in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013 ist auf bis zum Tag des Inkrafttretens des Artseit 31.05.2023 weggefallen. V Z 6 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 39 K-LTWO in der Fassung des Art. V Z 6 ist nur auf nach dem Tag des Inkrafttretens des Art. V Z 6 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden.