Art. 2 W-ULSV (weggefallen)

Wiener Umgebungslärmschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.04.2019 bis 31.12.9999
Die Werte für Lden und Lnight im Sinne dieser Verordnung werden ausschließlich durch Berechnung bestimmt.

Für die Bestimmung des Lärms von Geländen für industrielle Tätigkeiten ist die ÖAL-Richtlinie NrArt. 28, vom Dezember 1987 in der zweiten Ergänzung 2001, heranzuziehen2 W-ULSV seit 29.04.2019 weggefallen.

Für die Bestimmung des Straßenverkehrslärms sind die Rechenverfahren gemäß RVS 04.02.11, in der Fassung vom 1. März 2006, heranzuziehen.

Stand vor dem 29.04.2019

In Kraft vom 01.04.2006 bis 29.04.2019
Die Werte für Lden und Lnight im Sinne dieser Verordnung werden ausschließlich durch Berechnung bestimmt.

Für die Bestimmung des Lärms von Geländen für industrielle Tätigkeiten ist die ÖAL-Richtlinie NrArt. 28, vom Dezember 1987 in der zweiten Ergänzung 2001, heranzuziehen2 W-ULSV seit 29.04.2019 weggefallen.

Für die Bestimmung des Straßenverkehrslärms sind die Rechenverfahren gemäß RVS 04.02.11, in der Fassung vom 1. März 2006, heranzuziehen.

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