Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für die Bestimmung des Lärms von Geländen für industrielle Tätigkeiten ist die ÖAL-Richtlinie NrArt. 28, vom Dezember 1987 in der zweiten Ergänzung 2001, heranzuziehen2 W-ULSV seit 29.04.2019 weggefallen.
Für die Bestimmung des Straßenverkehrslärms sind die Rechenverfahren gemäß RVS 04.02.11, in der Fassung vom 1. März 2006, heranzuziehen.
Für die Bestimmung des Lärms von Geländen für industrielle Tätigkeiten ist die ÖAL-Richtlinie NrArt. 28, vom Dezember 1987 in der zweiten Ergänzung 2001, heranzuziehen2 W-ULSV seit 29.04.2019 weggefallen.
Für die Bestimmung des Straßenverkehrslärms sind die Rechenverfahren gemäß RVS 04.02.11, in der Fassung vom 1. März 2006, heranzuziehen.