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(1) Der unmittelbar Vorgesetzte soll in regelmäßigen Abständen mit jedem seiner Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch führen. Dabei sollen insbesondere erörtert werden:
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(2) Darüber hinaus sollen Vorgesetzte regelmäßig gemeinsame Besprechungen mit den Mitarbeitern abhalten, um die Ziele der Organisationseinheit zu ermitteln und festzulegen, die Information und Kommunikation zu fördern und Fragen grundsätzlicher Natur zu erörtern.
(1) Der unmittelbar Vorgesetzte soll in regelmäßigen Abständen mit jedem seiner Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch führen. Dabei sollen insbesondere erörtert werden:
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(2) Darüber hinaus sollen Vorgesetzte regelmäßig gemeinsame Besprechungen mit den Mitarbeitern abhalten, um die Ziele der Organisationseinheit zu ermitteln und festzulegen, die Information und Kommunikation zu fördern und Fragen grundsätzlicher Natur zu erörtern.