§ 4 K-LVGG (weggefallen)

Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2018 bis 31.12.9999
§ 4 K-LVGG

Landeswappen

Die Landesversicherung hat das Recht zur Führung des Kärntner Landeswappens seit 01.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 01.01.2018

In Kraft vom 01.01.1981 bis 01.01.2018
§ 4 K-LVGG

Landeswappen

Die Landesversicherung hat das Recht zur Führung des Kärntner Landeswappens seit 01.01.2018 weggefallen.

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