§ 33 L-BG

Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999
7. Abschnitt

Disziplinäre Verantwortlichkeit

Dienstpflichtverletzungen

§ 33

Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.

Stand vor dem 31.12.1999

In Kraft vom 01.04.1999 bis 31.12.1999
7. Abschnitt

Disziplinäre Verantwortlichkeit

Dienstpflichtverletzungen

§ 33

Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.

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