§ 22 W-MVG

Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.07.2020 bis 31.12.9999

(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juni 20182020 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 22.07.2020

In Kraft vom 13.10.2018 bis 22.07.2020

(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juni 20182020 geltenden Fassung anzuwenden.

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