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Durch § 4 dieser Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt, die derzeit in folgender Fassung in Geltung stehen:
1. | „Vogelschutz – Richtlinie“: Richtlinie | |||||||||
2. | „Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie“: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom |
Durch § 4 dieser Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt, die derzeit in folgender Fassung in Geltung stehen:
1. | „Vogelschutz – Richtlinie“: Richtlinie | |||||||||
2. | „Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie“: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom |