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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Aufenthaltsräume in Kellergeschossen müssen von anderen Räumen des KellergeschossesBauliche Anlagen sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Trennwände abgeschlossen werden.
(2) Aufenthaltsräume in Kellergeschossen müssen mindestens mit einem demBlitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung der Räume entsprechenden und sicheren Ausgang ins Freie versehen werdenbaulichen Anlage dies erfordern.
(1) Aufenthaltsräume in Kellergeschossen müssen von anderen Räumen des KellergeschossesBauliche Anlagen sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Trennwände abgeschlossen werden.
(2) Aufenthaltsräume in Kellergeschossen müssen mindestens mit einem demBlitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung der Räume entsprechenden und sicheren Ausgang ins Freie versehen werdenbaulichen Anlage dies erfordern.