§ 69 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
Schächte und Kanäle sind allseitig geschlossen auszuführen§ 69 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Ein- und austretende Leitungen sind brandbeständig und dicht einzubauen. Öffnungen sind mit brandbeständigen Verschlüssen zu versehen.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
Schächte und Kanäle sind allseitig geschlossen auszuführen§ 69 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Ein- und austretende Leitungen sind brandbeständig und dicht einzubauen. Öffnungen sind mit brandbeständigen Verschlüssen zu versehen.

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