§ 92 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
Zentrale Verteileranlagen - ausgenommen für die Beheizung und die Alarmvorrichtung - sind im Leiterzimmer oder in dessen Vorraum oder im Dienstraum des Schulwartes anzuordnen§ 92 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. § 74 gilt sinngemäß.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
Zentrale Verteileranlagen - ausgenommen für die Beheizung und die Alarmvorrichtung - sind im Leiterzimmer oder in dessen Vorraum oder im Dienstraum des Schulwartes anzuordnen§ 92 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. § 74 gilt sinngemäß.

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