Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ist die Mehrzahl der Räume eines Gebäudes für Kindergartenzwecke bestimmt, dürfen gewendelte Stiegen nicht als Hauptstiegen vorgesehen werden.
(3) Aus Kindergärten in Kellergeschosse führende Stiegen oder Zugänge sind von diesen durch mindestens brandhemmende und rauchdichte Türen abzuschließen.
(2) Ist die Mehrzahl der Räume eines Gebäudes für Kindergartenzwecke bestimmt, dürfen gewendelte Stiegen nicht als Hauptstiegen vorgesehen werden.
(3) Aus Kindergärten in Kellergeschosse führende Stiegen oder Zugänge sind von diesen durch mindestens brandhemmende und rauchdichte Türen abzuschließen.