Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Abortanlagen für Kinder sind von den Abortanlagen für Erwachsene baulich zu trennen. Bei Horten und Sonderhorten sind die Abortanlagen für Mädchen und für Knaben baulich zu trennen.
(3) Die Türen von Aborten für Kinder dürfen nur in die Fluchtrichtung aufschlagend eingebaut und dürfen nicht versperrbar ausgebildet werden.
(2) Die Abortanlagen für Kinder sind von den Abortanlagen für Erwachsene baulich zu trennen. Bei Horten und Sonderhorten sind die Abortanlagen für Mädchen und für Knaben baulich zu trennen.
(3) Die Türen von Aborten für Kinder dürfen nur in die Fluchtrichtung aufschlagend eingebaut und dürfen nicht versperrbar ausgebildet werden.