Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Veranstaltungsräume mit mehr als 100 m2 Bodenfläche sind mit mindestens zwei Ausgängen zu versehen.
(3) Bei einer Bodenfläche von 750 m2 bis 1500 m2 müssen die Ausgänge von Veranstaltungsräumen zu mindestens zwei und bei einer Bodenfläche von mehr als 1500 m2 zu mindestens drei verschiedenen Verkehrsflächen führen.
(2) Veranstaltungsräume mit mehr als 100 m2 Bodenfläche sind mit mindestens zwei Ausgängen zu versehen.
(3) Bei einer Bodenfläche von 750 m2 bis 1500 m2 müssen die Ausgänge von Veranstaltungsräumen zu mindestens zwei und bei einer Bodenfläche von mehr als 1500 m2 zu mindestens drei verschiedenen Verkehrsflächen führen.