§ 115 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
In mehrgeschossigen Gebäuden, in denen sich über dem Erdgeschoß Veranstaltungsräume mit mehr als 180 m2 Bodenfläche befinden, ist bis zu jenem Geschoß, in dem sich der Veranstaltungsraum befindet, eine Leerrohrsteigleitung anzuordnen§ 115 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Die Anordnung hat so zu erfolgen, daß die Leerrohrsteigleitung im Erdgeschoß an der Außenwand des Gebäudes und in den übrigen Geschossen an leicht zugänglichen Stellen den Anschluß von Schlauchleitungen der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung ermöglicht. Die Steigleitung ist für einen Druck von mindestens 15 bar zu bemessen. Die Anschlüsse sind auffallend zu kennzeichnen. Steigleitungen sind aus nicht brennbaren Baustoffen herzustellen.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
In mehrgeschossigen Gebäuden, in denen sich über dem Erdgeschoß Veranstaltungsräume mit mehr als 180 m2 Bodenfläche befinden, ist bis zu jenem Geschoß, in dem sich der Veranstaltungsraum befindet, eine Leerrohrsteigleitung anzuordnen§ 115 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Die Anordnung hat so zu erfolgen, daß die Leerrohrsteigleitung im Erdgeschoß an der Außenwand des Gebäudes und in den übrigen Geschossen an leicht zugänglichen Stellen den Anschluß von Schlauchleitungen der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung ermöglicht. Die Steigleitung ist für einen Druck von mindestens 15 bar zu bemessen. Die Anschlüsse sind auffallend zu kennzeichnen. Steigleitungen sind aus nicht brennbaren Baustoffen herzustellen.

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