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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Räume, die nicht der bloß vorübergehenden Unterbringung von Kranken dienen, sind so zu bemessen, daß je Bett ein Luftraum von mindestens 20 m3 sichergestellt ist.
(2) Räume, die nicht der bloß vorübergehenden Unterbringung von Kranken dienen, sind so zu bemessen, daß je Bett ein Luftraum von mindestens 20 m3 sichergestellt ist.