§ 40 S-OSchG § 40

Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.04.2013 bis 31.12.9999

(1) § 37 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2002 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(3) Die §§ 11 Abs 3, 32 Abs 2 und 33 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 65/2004 treten mit 1. September 2004 in Kraft.

(4) Die §§ 9 Abs 1, 22 Abs 6 und 37 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 91/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(5) Die §§ 10 Abs 1, 30 Abs 2, 33 und 35 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/2009 treten gleichzeitig mit dem Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 in Kraft.

(6) § 11 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2012 tritt mit 1. August in Kraft.

(7) § 11 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2013 tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.

Stand vor dem 12.04.2013

In Kraft vom 21.07.2012 bis 12.04.2013

(1) § 37 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2002 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(3) Die §§ 11 Abs 3, 32 Abs 2 und 33 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 65/2004 treten mit 1. September 2004 in Kraft.

(4) Die §§ 9 Abs 1, 22 Abs 6 und 37 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 91/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(5) Die §§ 10 Abs 1, 30 Abs 2, 33 und 35 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/2009 treten gleichzeitig mit dem Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 in Kraft.

(6) § 11 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2012 tritt mit 1. August in Kraft.

(7) § 11 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2013 tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten