Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Personal- und Güteraufzüge sind vorzusehen, wenn der Verwendungszweck der Räume über dem Erdgeschoß dies erfordert.
(3) Aufzüge für Besucher sind vorzusehen, wenn über dem dritten Vollgeschoß Räume zur Unterbringung von Kranken angeordnet sind.
(2) Personal- und Güteraufzüge sind vorzusehen, wenn der Verwendungszweck der Räume über dem Erdgeschoß dies erfordert.
(3) Aufzüge für Besucher sind vorzusehen, wenn über dem dritten Vollgeschoß Räume zur Unterbringung von Kranken angeordnet sind.